Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte der WICHI Trade GmbH werden folgende Bedingungen vereinbart. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht akzeptiert.
2. Wenn der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wird, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Er ist für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail, Fax) abzugeben.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung des Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Entscheidung darüber, ob der Anbieter eine Bestellung annimmt, liegt in seinem freien Ermessen. Wenn der Anbieter eine Bestellung nicht ausführen wird, teilt er dies dem Kunden spätestens 14 Tage nach Abgabe des Angebots durch den Kunden mit. Die Annahme des Angebotes durch den Anbieter erfolgt durch Lieferung der Ware oder schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung.
2.Die Angebote des Anbieters sind gegenüber Unternehmern stets freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde schriftlich, dass die Lieferung oder Leistung des Anbieters später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, so behält sich der Anbieter gegenüber dem Unternehmer das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Anbieter dem Unternehmer auf Verlangen nachweisen. Alle Nebengebühren, Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, die die Kaufsache betreffen, sind vom Unternehmer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
§ 3 Lieferung
1. Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.
2. Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teillieferung bewirkt, so kann der Käufer vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, jedoch nur dann, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.
3. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
§ 4 Mängelrügen
1. Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach einer Ablieferung schriftlich angezeigt werden, soweit keine kürzeren Fristen anzuwenden sind. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelansprüche irgendwelcher Art nicht zu, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
2.Die angebotenen Futtermittel dienen ausschließlich zur Verwendung als solche. Bei einer Nichteinhaltung der Versorgungsempfehlung sowie einer Nutzung nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums seitens des Käufers ist eine Haftung durch den Verkäufer ausgeschlossen.
Die angebotenen Futtermittel enthalten Nährstoffgruppen und Inhaltsstoffe, die Seitens des Lieferanten gemäß der Futtermittelverordnung angezeigt und deren Vorteilswirkungen dargestellt werden, sofern sie wissenschaftlich nachgewiesen worden sind oder sie als allgemein anerkannter Wissenstand gelten.
Eine Haftung des Verkäufers bei unsachgemäßer Lagerung und Verwendung der Produkte wird ausgeschlossen.
Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit der Verkäufer Ergänzungsfuttermittel, Grund- und Zusatzstoffe, die den Anforderungen des LFBG (=Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) genügen, liefert und der Käufer daraus Einzelfuttermittel oder Mischfutter durch Beigabe von anderen Produkten oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen herstellt.
Soweit der Käufer Sachmängel oder Schäden nach der Vermischung der vom Verkäufer gelieferten Futtermittel oder Zusatzstoffe mit seinen oder fremden Produkten gegenüber dem Verkäufer geltend macht , hat er zu beweisen, dass die Sachmängel und die daraus entstandenen Schäden allein auf die gelieferten Produkte des Verkäufers zurückzuführen sind und der Verkäufer sie Sachmängel und Schäden zu vertreten hat. Die Haftung wird auch in diesem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftung des Verkäufers ist vollständig ausgeschlossen, soweit der Käufer die Produkte des Verkäufers mit unerwünschten oder verbotenen Stoffen mischt.
Ebenso übernimmt der der Verkäufer keine Haftung und keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis seiner Produkte; es sei denn, der Verkäufer sichert ausdrücklich und schriftlich in einem Vertrag ein bestimmtes Ergebnis der von Ihm gelieferten Stoffe zu.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1.Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
2.Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns von Zwangsvollstreckungsverfahren jedweder Art unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einzuräumen; alle insoweit anfallenden Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.
§ 6 Zahlungsverzug und Zahlungsverweigerung
1. Bei Lieferung auf Ziel oder bei vereinbarten Wechselzahlungen wird der Kaufpreis sofort fällig, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt werden, beispielweise, er seine Zahlung einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden. Das gleiche gilt, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag oder mit der Bezahlung einer anderen fälligen Forderung in Verzug ist.
2. Verweigert der Käufer ohne Rechtsgrund die Kaufpreiszahlung, kann der Verkäufer weitere Lieferungen zurückhalten und nach angemessener Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
3.Wechsel und Schecks werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Tilgung durch Wechsel- oder Scheckzahlung tritt erst dann ein, wenn uns der jeweilige Betrag bei unserer Bank unwiderruflich gutgebracht worden ist. Dasselbe gilt bei Zahlung per Kreditkarte oder per Purchasing Cards. Alle Wechsel-, Scheck- und Diskontspesen, sowie alle sonstigen Kosten gehen dabei ausschließlich zu Lasten des Kunden.
§ 7 Widerrufsbelehrung
1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware/die letzte Ware (bei Teillieferungen) in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, der Firma WICHI Trade GmbH, Lederstraße 17, 19306 Neustadt-Glewe Tel.: 038757-55 79 94 E-Mail: info@wichi-trade.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Ein einfaches Zurücksenden der Ware genügt nicht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist die jeweilige Versandstelle der Firma WICHI Trade GmbH, für die Zahlung deren Sitz.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.